Radweg (obligatorisch) – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.60
Signal 2.60
Vorschriftssignale

Radweg (obligatorisch)

Signal 2.60 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Kennzeichnet einen Weg obligatorisch für Fahrräder und Mofas. Andere Fahrzeuge dürfen ihn nicht benutzen.

⚡ Merke: Radfahrer müssen den markierten Radweg benutzen!
Radweg obligatorisch Vorschriftssignal

Was bedeutet das Radweg (obligatorisch) Signal?

Das Signal Radweg (obligatorisch) (Nr. 2.60) beschreibt: Kennzeichnet einen Weg obligatorisch für Fahrräder und Mofas. Andere Fahrzeuge dürfen ihn nicht benutzen.

Radweg (obligatorisch) – Merksatz

Radfahrer müssen den markierten Radweg benutzen!

Radweg (obligatorisch) – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Radweg (obligatorisch) kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Radweg (obligatorisch) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Radweg (obligatorisch)?

Das Signal Radweg (obligatorisch) (Nr. 2.60) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Radweg (obligatorisch) – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Radweg (obligatorisch) (Nr. 2.60) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.60
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Kennzeichnet einen Weg obligatorisch für Fahrräder und Mofas. Andere Fahrzeuge dürfen ihn nicht benutzen.
  • Merksatz: Radfahrer müssen den markierten Radweg benutzen!

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