Lichtsignale – Gefahrensignale Schweiz Signal 1.27
Signal 1.27
Gefahrensignale

Lichtsignale

Signal 1.27 · SSV/SVG Schweiz · Gefahrensignale

Warnung vor einer Lichtsignalanlage an unübersichtlicher Stelle. Bereit sein anzuhalten. Rotlicht = absolutes Stoppgebot.

⚡ Merke: Rotlicht = absolutes Stoppgebot, auch bei freier Fahrbahn!
Lichtsignale Ampel Gefahrensignal

Was bedeutet das Lichtsignale Signal?

Das Signal Lichtsignale (Nr. 1.27) beschreibt: Warnung vor einer Lichtsignalanlage an unübersichtlicher Stelle. Bereit sein anzuhalten. Rotlicht = absolutes Stoppgebot.

Lichtsignale – Merksatz

Rotlicht = absolutes Stoppgebot, auch bei freier Fahrbahn!

Lichtsignale – Kategorie Gefahrensignale

Gefahrensignale warnen vor Gefahren auf der Strasse. Sie sind dreieckig mit rotem Rand.

Warum Lichtsignale kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Lichtsignale bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Lichtsignale?

Das Signal Lichtsignale (Nr. 1.27) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Gefahrensignale.

Lichtsignale – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Lichtsignale (Nr. 1.27) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 1.27
  • Kategorie: Gefahrensignale
  • Bedeutung: Warnung vor einer Lichtsignalanlage an unübersichtlicher Stelle. Bereit sein anzuhalten. Rotlicht = absolutes Stoppgebot.
  • Merksatz: Rotlicht = absolutes Stoppgebot, auch bei freier Fahrbahn!

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