Leitlinie (6.03) – Markierungen und Leiteinrichtungen Schweiz Signal 6.03
Signal 6.03
Markierungen und Leiteinrichtungen

Leitlinie (6.03)

Signal 6.03 · SSV/SVG Schweiz · Markierungen und Leiteinrichtungen

Eine unterbrochene Mittellinie. Zeigt die Fahrbahnmitte. Darf überfahren werden wenn die Situation es erlaubt.

⚡ Merke: Unterbrochene Linie = Überfahren erlaubt wenn sicher!
Leitlinie unterbrochen Mittellinie Markierung

Was bedeutet das Leitlinie (6.03) Signal?

Das Signal Leitlinie (6.03) (Nr. 6.03) beschreibt: Eine unterbrochene Mittellinie. Zeigt die Fahrbahnmitte. Darf überfahren werden wenn die Situation es erlaubt.

Leitlinie (6.03) – Merksatz

Unterbrochene Linie = Überfahren erlaubt wenn sicher!

Leitlinie (6.03) – Kategorie Markierungen und Leiteinrichtungen

Markierungen und Leiteinrichtungen sind auf der Fahrbahn aufgebracht und lenken den Verkehr.

Warum Leitlinie (6.03) kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Leitlinie (6.03) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Leitlinie (6.03)?

Das Signal Leitlinie (6.03) (Nr. 6.03) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Markierungen und Leiteinrichtungen.

Leitlinie (6.03) – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Leitlinie (6.03) (Nr. 6.03) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 6.03
  • Kategorie: Markierungen und Leiteinrichtungen
  • Bedeutung: Eine unterbrochene Mittellinie. Zeigt die Fahrbahnmitte. Darf überfahren werden wenn die Situation es erlaubt.
  • Merksatz: Unterbrochene Linie = Überfahren erlaubt wenn sicher!

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