Fussweg (obligatorisch) – Vorschriftssignal Schweiz Signal 2.61
Signal 2.61

Fussweg (obligatorisch)

Signal 2.61 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignal

Kennzeichnet einen Weg der obligatorisch für Fussgänger bestimmt ist. Fahrzeuge jeder Art sind verboten.

⚡ Merke: Nur für Fussgänger – Fahrzeuge verboten!
Fussweg Fussgänger Vorschriftssignal

Was bedeutet das Fussweg (obligatorisch) Signal?

Signal Fussweg (obligatorisch) (Signal 2.61) ist prüfungsrelevant für die Schweizer Führerprüfung. Kennzeichnet einen Weg der obligatorisch für Fussgänger bestimmt ist. Fahrzeuge jeder Art sind verboten.

Fussweg (obligatorisch) – Merksatz

Nur für Fussgänger – Fahrzeuge verboten!

Fussweg (obligatorisch) – Kategorie Vorschriftssignal

Vorschriftssignale sind runde Schilder mit Verboten (roter Rand) oder Geboten (blauer Grund).

Fussweg (obligatorisch) an der Theorieprüfung Schweiz

Signal Fussweg (obligatorisch) (Nr. 2.61) ist prüfungsrelevant für die Schweizer Führerprüfung.

Was du wissen musst:

  • Signalnummer: 2.61
  • Kategorie: Vorschriftssignal
  • Bedeutung: Kennzeichnet einen Weg der obligatorisch für Fussgänger bestimmt ist. Fahrzeuge jeder Art sind verboten.
  • Merksatz: Nur für Fussgänger – Fahrzeuge verboten!

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