Was bedeutet das Fussweg (obligatorisch) Signal?
Signal Fussweg (obligatorisch) (Signal 2.61) ist prüfungsrelevant für die Schweizer Führerprüfung. Kennzeichnet einen Weg der obligatorisch für Fussgänger bestimmt ist. Fahrzeuge jeder Art sind verboten.
Fussweg (obligatorisch) – Merksatz
Nur für Fussgänger – Fahrzeuge verboten!
Fussweg (obligatorisch) – Kategorie Vorschriftssignal
Vorschriftssignale sind runde Schilder mit Verboten (roter Rand) oder Geboten (blauer Grund).