Fussgängerzone – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.59.3
Signal 2.59.3
Vorschriftssignale

Fussgängerzone

Signal 2.59.3 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Kennzeichnet eine Zone ausschliesslich für Fussgänger. Fahrzeuge sind verboten. Fahrräder dürfen in der Regel nur geschoben werden.

⚡ Merke: Fahrräder dürfen nur geschoben werden!
Fussgängerzone Vorschriftssignal

Was bedeutet das Fussgängerzone Signal?

Das Signal Fussgängerzone (Nr. 2.59.3) beschreibt: Kennzeichnet eine Zone ausschliesslich für Fussgänger. Fahrzeuge sind verboten. Fahrräder dürfen in der Regel nur geschoben werden.

Fussgängerzone – Merksatz

Fahrräder dürfen nur geschoben werden!

Fussgängerzone – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Fussgängerzone kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Fussgängerzone bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Fussgängerzone?

Das Signal Fussgängerzone (Nr. 2.59.3) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Fussgängerzone – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Fussgängerzone (Nr. 2.59.3) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.59.3
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Kennzeichnet eine Zone ausschliesslich für Fussgänger. Fahrzeuge sind verboten. Fahrräder dürfen in der Regel nur geschoben werden.
  • Merksatz: Fahrräder dürfen nur geschoben werden!

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