Was bedeutet das Ende der Hauptstrasse (Art. 38) Signal?
Das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38) (Nr. 3.04) beschreibt: Zeigt das Ende des Vortrittsrechts an. Ab hier gilt wieder der gesetzliche Rechtsvortritt.
Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Merksatz
Nach diesem Signal gilt wieder der Rechtsvortritt!
Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Kategorie Vortrittssignale
Vortrittssignale regeln die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen.
Warum Ende der Hauptstrasse (Art. 38) kennen?
Das Kennen von Verkehrszeichen wie Ende der Hauptstrasse (Art. 38) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.
Wo gilt das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38)?
Das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38) (Nr. 3.04) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vortrittssignale.