Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Vortrittssignale Schweiz Signal 3.04
Signal 3.04
Vortrittssignale

Ende der Hauptstrasse (Art. 38)

Signal 3.04 · SSV/SVG Schweiz · Vortrittssignale

Zeigt das Ende des Vortrittsrechts an. Ab hier gilt wieder der gesetzliche Rechtsvortritt.

⚡ Merke: Nach diesem Signal gilt wieder der Rechtsvortritt!
Ende Hauptstrasse Rechtsvortritt Vortrittssignal

Was bedeutet das Ende der Hauptstrasse (Art. 38) Signal?

Das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38) (Nr. 3.04) beschreibt: Zeigt das Ende des Vortrittsrechts an. Ab hier gilt wieder der gesetzliche Rechtsvortritt.

Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Merksatz

Nach diesem Signal gilt wieder der Rechtsvortritt!

Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Kategorie Vortrittssignale

Vortrittssignale regeln die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen.

Warum Ende der Hauptstrasse (Art. 38) kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Ende der Hauptstrasse (Art. 38) bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38)?

Das Signal Ende der Hauptstrasse (Art. 38) (Nr. 3.04) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vortrittssignale.

Ende der Hauptstrasse (Art. 38) – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Ende der Hauptstrasse (Art. 38) (Nr. 3.04) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 3.04
  • Kategorie: Vortrittssignale
  • Bedeutung: Zeigt das Ende des Vortrittsrechts an. Ab hier gilt wieder der gesetzliche Rechtsvortritt.
  • Merksatz: Nach diesem Signal gilt wieder der Rechtsvortritt!

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