Andere Gefahren – Gefahrensignale Schweiz Signal 1.30
Signal 1.30
Gefahrensignale

Andere Gefahren

Signal 1.30 · SSV/SVG Schweiz · Gefahrensignale

Warnt vor sonstigen Gefahren die kein eigenes Signal haben. Art der Gefahr auf Zusatztafel angegeben.

⚡ Merke: Die Zusatztafel gibt an welche Art von Gefahr besteht.
andere Gefahren Gefahrensignal Zusatztafel

Was bedeutet das Andere Gefahren Signal?

Das Signal Andere Gefahren (Nr. 1.30) beschreibt: Warnt vor sonstigen Gefahren die kein eigenes Signal haben. Art der Gefahr auf Zusatztafel angegeben.

Andere Gefahren – Merksatz

Die Zusatztafel gibt an welche Art von Gefahr besteht.

Andere Gefahren – Kategorie Gefahrensignale

Gefahrensignale warnen vor Gefahren auf der Strasse. Sie sind dreieckig mit rotem Rand.

Warum Andere Gefahren kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Andere Gefahren bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Andere Gefahren?

Das Signal Andere Gefahren (Nr. 1.30) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Gefahrensignale.

Andere Gefahren – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Andere Gefahren (Nr. 1.30) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 1.30
  • Kategorie: Gefahrensignale
  • Bedeutung: Warnt vor sonstigen Gefahren die kein eigenes Signal haben. Art der Gefahr auf Zusatztafel angegeben.
  • Merksatz: Die Zusatztafel gibt an welche Art von Gefahr besteht.

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