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Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Verhalten bei Unfällen

Wer in einen Unfall verwickelt ist oder als Erste:r dazukommt, hat klare Pflichten. Richtiges Verhalten rettet Leben und ist gesetzlich vorgeschrieben. Merke dir die Reihenfolge: sichern – helfen – melden.

Sofort anhalten

Jede an einem Unfall beteiligte Person muss sofort anhalten. Das gilt auch bei reinem Sachschaden. Wer nach einem Unfall wegfährt, begeht Fahrerflucht – ein schweres Delikt.

Unfallstelle sichern

Sichere die Stelle, damit kein Folgeunfall entsteht:

  • Warnblinker einschalten.
  • Warnweste anziehen, bevor du aussteigst – besonders auf Autobahnen und bei Dunkelheit.
  • Pannendreieck gut sichtbar am Strassenrand aufstellen: auf Autobahnen und Autostrassen mindestens 100 Meter hinter der Unfallstelle, innerorts genügend weit, damit der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt wird.

Erste Hilfe leisten

Verletzten muss sofort geholfen werden – das ist Pflicht für alle Anwesenden, nicht nur für die Beteiligten. Verschaffe dir einen Überblick, leiste im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe (Atmung sichern, Blutungen stillen, betreuen) und alarmiere die Rettungskräfte.

Richtig alarmieren

NotrufNummer
Sanität144
Polizei117
Feuerwehr118
Europäischer Notruf112
Rega (Luftrettung)1414

Gib durch: Wo? Was? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen?

Personen- und Sachschaden

  • Personenschaden: Immer die Polizei beiziehen. Bis sie eintrifft, dürfen Spuren nicht verwischt werden.
  • Sachschaden: Du musst den Geschädigten sofort benachrichtigen. Ist das nicht möglich (z. B. beschädigtes parkiertes Auto, niemand da), informierst du unverzüglich die Polizei. Eine Notiz an der Windschutzscheibe genügt nicht.

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