Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und seine volle Aufmerksamkeit dem Strassenverkehr widmen.
Beherrschung des Fahrzeugs
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Er hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.
Aufmerksamkeit und Ablenkungsverbot
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.
Verboten ist insbesondere das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit weder durch Radio noch andere Tonwiedergabegeräte beeinträchtigt wird.
Lenkvorrichtung und Pedale
Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen. Radfahrer dürfen überdies die Pedale nicht loslassen.
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