Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Bahnübergänge und Schranken

An Bahnübergängen gelten strenge Sicherheitsregeln. Fehler können lebensbedrohlich sein. Das korrekte Verhalten muss automatisch sitzen.

Haltepflicht an Bahnübergängen

Vor Bahnübergängen ist anzuhalten, wenn:

  • Schranken sich schliessen oder Signale Halt gebieten
  • Wo solche fehlen, wenn Eisenbahnfahrzeuge herannahen

Beim Überqueren von Übergängen ist jede Verzögerung zu vermeiden. Fahrzeuge mit Metall- oder Raupenreifen sowie Tierfuhrwerke und Reiter dürfen den Übergang nur im Schritttempo überqueren.

Signale und Kennzeichnung

Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen:

  • Rot-weiss gestreifte Schranken oder Halbschranken
  • Blinklicht (einfaches oder Wechselblinklicht)
  • Akustische Signale (Glocke)

Geschlossene Schranken, rotes Blinklicht und die Glocke bedeuten «Halt!»

Überholen und Parkieren

Auf Bahnübergängen ohne Schranken darf niemand überholt werden, ausgenommen Fussgänger und Radfahrer bei guter Übersicht. Das Überholen auf Bahnübergängen mit Schranke ist nicht verboten.

Das freiwillige Halten auf Bahnübergängen ist untersagt. Parkieren ist verboten: näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m innerorts.

Bei Unfällen auf Bahnübergängen haben die Beteiligten die Bahnverwaltung unverzüglich zu benachrichtigen.

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