Anhänger
Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge
- Allgemeine Höchstgeschwindigkeit:
- 100 km/h auf Autostraßen
- 120 km/h auf Autobahnen
- Bedingungen:
- Diese Geschwindigkeiten gelten unter günstigen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.
Regeln für Anhänger
- Mitgeführte Personen:
- Verbot für Anhänger:
- Das Verbot für Anhänger gilt für alle Motorfahrzeuge mit Anhänger, außer landwirtschaftlichen Anhängern.
- Anhänger, deren Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis das angegebene Gewicht auf der Zusatztafel nicht übersteigt, sind vom Verbot ausgenommen.
- Zulassung:
- Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.
- Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen tragen.
- Prüfung vor Fahrt:
- Vor dem Wegfahren muss der Fahrer prüfen:
- Zuverlässige Ankuppelung des Anhängers oder Sattelanhängers.
- Bremsen und Beleuchtung müssen einwandfrei funktionieren.
- Anstossen am Zugfahrzeug muss bei Vorwärtsfahrt und in Kurven ausgeschlossen sein.
- Vor dem Wegfahren muss der Fahrer prüfen:
- Anhängerarten:
- An Motorrädern, Kleinmotorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie an Fahrrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden.
- An Motorwagen und Motoreinachsern darf höchstens ein Anhänger mitgeführt werden.
- Zugkraft und Bremsen:
- Motorfahrzeuge dürfen nur zum Ziehen von Anhängern oder Abschleppen verwendet werden, wenn Zugkraft und Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung betriebssicher ist.
- Höchstgeschwindigkeiten:
- Wenn Sie mit Ihrem Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger ziehen, dürfen Sie auf Autobahnen höchstens 100 km/h fahren.
- Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit zugelassen sein.
- Für Anhängerzüge mit mehr als 3,5 Tonnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.