Anhänger

Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge

  • Allgemeine Höchstgeschwindigkeit:
    • 100 km/h auf Autostraßen
    • 120 km/h auf Autobahnen
  • Bedingungen:
    • Diese Geschwindigkeiten gelten unter günstigen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.

Auto Theorie App

Regeln für Anhänger

  • Mitgeführte Personen:
    • Auf Anhängern dürfen nur Personal zum Lenken, Bremsen oder Überwachen der Ladung mitgenommen werden.
    • Auf Anhängern an Traktoren im Nahverkehr darf auch Personal für Auf- und Abladen mitfahren.
    • Sitz- oder Stehplätze müssen genutzt werden, außer vom Personal zur Überwachung der Ladung.
  • Verbot für Anhänger:
    • Das Verbot für Anhänger gilt für alle Motorfahrzeuge mit Anhänger, außer landwirtschaftlichen Anhängern.
    • Anhänger, deren Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis das angegebene Gewicht auf der Zusatztafel nicht übersteigt, sind vom Verbot ausgenommen.
  • Zulassung:
    • Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.
    • Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen tragen.
  • Prüfung vor Fahrt:
    • Vor dem Wegfahren muss der Fahrer prüfen:
      • Zuverlässige Ankuppelung des Anhängers oder Sattelanhängers.
      • Bremsen und Beleuchtung müssen einwandfrei funktionieren.
      • Anstossen am Zugfahrzeug muss bei Vorwärtsfahrt und in Kurven ausgeschlossen sein.
  • Anhängerarten:
    • An Motorrädern, Kleinmotorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie an Fahrrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden.
    • An Motorwagen und Motoreinachsern darf höchstens ein Anhänger mitgeführt werden.
  • Zugkraft und Bremsen:
    • Motorfahrzeuge dürfen nur zum Ziehen von Anhängern oder Abschleppen verwendet werden, wenn Zugkraft und Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung betriebssicher ist.
  • Höchstgeschwindigkeiten:
    • Wenn Sie mit Ihrem Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger ziehen, dürfen Sie auf Autobahnen höchstens 100 km/h fahren.
    • Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit zugelassen sein.
    • Für Anhängerzüge mit mehr als 3,5 Tonnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

 

Inhaltsverzeichnis