Zustand des Führers

Wer angetrunken, übermüdet oder sonst nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.

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Vermeidung von Übermüdung und Alkohol am Steuer

  1. Regelmäßige Pausen:
    • Um Übermüdung zu vermeiden, ist es wichtig, bei längeren Fahrten spätestens alle 2-3 Stunden eine Pause einzulegen.
  2. Alkoholeinwirkung:
    • Fahrunfähigkeit wegen Alkohol gilt als erwiesen, wenn die Blutalkoholkonzentration 0,5 oder mehr Gewichtspromille beträgt.
    • Bereits eine geringere Alkoholmenge kann zu einer Bestrafung führen.
    • Es dauert etwa acht Stunden, bis 1,0 Promille Alkohol abgebaut ist, und die Fahrtüchtigkeit kann bereits ab 0,2 Promille beeinträchtigt sein.
  3. Einfluss von Medikamenten und Drogen:
    • Die Einnahme von Medikamenten oder Drogen kann die Wirkung von Alkohol verstärken und zur Fahruntüchtigkeit führen.
  4. Verantwortung des Fahrzeughalters:
    • Niemand darf ein Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht fahrfähig ist.

Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr und helfen, Unfälle zu vermeiden.

 

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