Zustand des Führers
Wer angetrunken, übermüdet oder sonst nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.
Vermeidung von Übermüdung und Alkohol am Steuer
- Regelmäßige Pausen:
- Um Übermüdung zu vermeiden, ist es wichtig, bei längeren Fahrten spätestens alle 2-3 Stunden eine Pause einzulegen.
- Alkoholeinwirkung:
- Fahrunfähigkeit wegen Alkohol gilt als erwiesen, wenn die Blutalkoholkonzentration 0,5 oder mehr Gewichtspromille beträgt.
- Bereits eine geringere Alkoholmenge kann zu einer Bestrafung führen.
- Es dauert etwa acht Stunden, bis 1,0 Promille Alkohol abgebaut ist, und die Fahrtüchtigkeit kann bereits ab 0,2 Promille beeinträchtigt sein.
- Einfluss von Medikamenten und Drogen:
- Die Einnahme von Medikamenten oder Drogen kann die Wirkung von Alkohol verstärken und zur Fahruntüchtigkeit führen.
- Verantwortung des Fahrzeughalters:
- Niemand darf ein Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht fahrfähig ist.
Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr und helfen, Unfälle zu vermeiden.