Zeichen und Weisungen der Polizei
Verhalten auf der Straße: Wichtige Regeln
- Verbindlichkeit von Zeichen und Weisungen:
- Die Zeichen und Weisungen von Polizei, militärischen Verkehrsorganen, uniformierten Angehörigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes sind verbindlich.
- Dies gilt ebenso für die gekennzeichneten Angehörigen der Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste, das Personal bei Strassenbaustellen, die Zollorgane, das Betriebspersonal bei Schienenübergängen und die Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr auf Bergpoststrassen.
- Wichtigkeit der Befolgung:
- Es ist wichtig, diese Weisungen jederzeit zu beachten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und mögliche Gefahren zu vermeiden.
- Zusätzliche Hinweise:
- Die Anweisungen dieser Personen haben Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln und Signalen.
Verhalten bei Zeichen und Weisungen
- Befolgung von Zeichen und Weisungen:
- Die Zeichen und Weisungen anderer Personen sind zu befolgen, wenn sie zur Abwendung einer Gefahr oder zur Regelung einer schwierigen Verkehrslage gegeben werden.
- Regelung durch die Polizei:
- Wenn der Verkehr durch die Polizei geregelt wird, haben die Straßenbenutzer deren Zeichen abzuwarten, es sei denn, sie befinden sich in einer fahrenden Kolonne und es wird kein Haltezeichen gegeben.
- Handzeichen der Polizei:
- Hochhalten eines Armes: Halt vor der Verzweigung für alle Richtungen.
- Ausstrecken eines Armes: Halt für den Verkehr von hinten.
- Seitliches Ausstrecken beider Arme: Halt für den Verkehr von hinten und vorn.
- Heranwinken: Freie Fahrt in der entsprechenden Richtung.
- Auf- und Abbewegen des Arms: Verlangsamen der Fahrt.
- Vorrang von Signalen und Markierungen:
- Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.
- Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln vor, die Weisungen der Polizei gehen den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor.