Warnsignale
Warnpflicht des Fahrzeugführers
Wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, hat der Fahrzeugführer die übrigen Straßenbenutzer zu warnen.
- Unnötige und übermäßige Warnsignale sind zu unterlassen.
- Rufzeichen mit der Warnvorrichtung sind untersagt.
Verhalten des Fahrzeugführers bei Warnsignalen
Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale (auch tagsüber) möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wenn die Sicherheit des Verkehrs es erfordert.
- Akustische Warnsignale sind zu geben, wenn:
- Kinder im Bereich der Straße nicht auf den Verkehr achten.
- Unübersichtliche, enge Kurven außerorts vorhanden sind.
- Nach Einbruch der Dunkelheit:
- Dürfen nur Lichtsignale gegeben werden.
- Akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig.