Verhalten bei Unfällen

Sicherheitsmaßnahmen bei Verkehrshindernissen

Wenn durch Unfälle, Fahrzeugpannen, herabgefallene Ladungen oder ausgeflossenes Öl Verkehrshindernisse oder andere Gefahren entstehen, müssen die Beteiligten—einschließlich der Mitfahrenden—sofort folgende Sicherheitsmaßnahmen treffen:

  1. Sicherheitswesten anlegen: Tragen Sie, wenn möglich, eine Sicherheitsweste, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  2. Warnblinkanlage einschalten: Aktivieren Sie die Warnblinklichter Ihres Fahrzeugs, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  3. Pannensignal aufstellen: Platzieren Sie das Pannensignal in sicherem Abstand (mindestens 50 m, bei schnellem Verkehr 100 m) hinter dem Fahrzeug.
  4. Verkehrsfluss beachten: Achten Sie darauf, dass der Verkehr nicht weiter behindert wird. Falls nötig, leiten Sie andere Verkehrsteilnehmer sicher um.
  5. Warten Sie in Sicherheit: Stellen Sie sich an einen sicheren Ort, fern von der Fahrbahn, während Sie auf Hilfe warten.
  6. Notruf absetzen: Informieren Sie die Polizei oder den Pannendienst über das Ereignis, insbesondere wenn es zu einem Stau führt oder eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Diese Maßnahmen helfen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und weitere Unfälle zu vermeiden.

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Verhalten an Unfallstellen

  1. Einsatzfahrzeuge: Die Führer von Feuerwehr, Sanitätsdiensten und Polizei dürfen bei dringlichen Einsätzen weiterfahren, solange die Hilfe für Verletzte und die Feststellung des Sachverhalts gewährleistet sind.
  2. Mitarbeit bei Polizei: Möchte ein Geschädigter die Polizei rufen, obwohl keine Meldepflicht besteht, müssen die anderen Beteiligten bei der Klärung des Sachverhalts helfen, bis die Polizei eintrifft.
  3. Unfallstelle sichern: Die Situation an der Unfallstelle darf bis zum Eintreffen der Polizei nur geändert werden, um:
    • Verletzte zu schützen
    • Den Verkehr zu sichern. Vor Veränderungen sollte die ursprüngliche Lage auf der Straße markiert werden.
  4. Hilfe von Unbeteiligten: Personen, die nicht am Unfall beteiligt sind, sollten:
    • Arzt und Polizei rufen
    • Verletzte transportieren
    • Den Verkehr sichern
  5. Meldung an die Polizei: Eine Meldung ist nicht erforderlich bei:
    • Kleineren Schürfungen oder Prellungen, wobei der Schädiger dem Verletzten Name und Adresse angeben muss.
    • Geringfügigen Verletzungen von Fahrzeugführern oder deren Angehörigen, wenn keine Dritten beteiligt sind.
  6. Personenschaden: Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei sofort benachrichtigt werden, wenn jemand sichtbare Verletzungen hat oder innere Verletzungen vermutet werden.
  7. Schaulustige: Diese dürfen sich nicht an Unfallstellen aufhalten und keine Fahrzeuge in der Nähe parken.
  8. Unmittelbare Gefahren: Die Polizei muss sofort informiert werden, wenn Gefahren nicht schnell beseitigt werden können, besonders bei ausfließenden Flüssigkeiten, die Gewässer verunreinigen könnten. Bei Störungen des Bahnbetriebs ist die Bahnverwaltung sofort zu verständigen.
  9. Rückkehr zur Unfallstelle: Wenn ein Fahrzeugführer erst später erfährt, dass er an einem Unfall beteiligt war, muss er umgehend zur Unfallstelle zurückkehren oder sich beim nächsten Polizeiposten melden.

 

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