Masse und Gewichte

Breite von Fahrzeugen

  • Motorfahrzeuge und Anhänger dürfen eine Breite von maximal 2,55 m haben.
  • Klimatisierte Fahrzeuge dürfen bis zu 2,6 m breit sein.

Kennzeichnung überstehender Ladungen

  • Das Ende von Ladungen oder Einzelteilen, die das Fahrzeug auf der Rückseite um mehr als 1 m überragen, muss mit einem Signalkörper (z.B. Kugel oder Pyramide) gekennzeichnet werden.

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Ladungen auf Ladeflächen

  • Auf Ladeflächen vor und neben dem Führersitz sind nur Ladungen erlaubt, die die Sicht nicht behindern.

Ladung überhang

Ladungsbestimmungen für Motorfahrzeuge

  • Die Ladung von Motorfahrzeugen darf, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausragen, wenn sie über die Ladefläche hinausgeht.
  • Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen.
  • Die Fahrzeuge dürfen inklusive Ladung das im Fahrzeugausweis angegebene Höchstgewicht nicht überschreiten.
  • Die Höhe der Fahrzeuge darf mit der Ladung höchstens 4 m betragen.
  • Die Länge von Fahrzeugkombinationen darf ohne Ladung bei Sattelmotorfahrzeugen höchstens 16,50 m und bei Anhängerzügen 18,75 m betragen.
  • Die Länge von Motorfahrzeugen und Anhängern, ausgenommen Sattelanhänger, darf ohne Ladung höchstens 12,00 m betragen.
  • Das Gewicht von Dachlastenträgern und ähnlichem darf zusammen mit der Zuladung höchstens 50 kg betragen. Aufgrund einer Garantie des Fahrzeugherstellers kann die Zulassungsbehörde ein höheres Gewicht durch Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligen.

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