Fusswege, Trottoirs, Fussgänger

Regeln für Fußgänger und Radfahrer

  1. Nutzung der Wege:
    • Das Trottoir ist den Fußgängern vorbehalten.
    • Der Radweg ist den Radfahrern vorbehalten.
  2. Vorfahrt der Fahrzeuge:
    • Außerhalb von Fußgängerstreifen müssen Fußgänger den Fahrzeugen den Vorfahrt lassen.
  3. Verhalten bei dichtem Verkehr:
    • Bei dichtem Verkehr sollten Fußgänger auf dem rechten Streifen gehen und die Fahrbahn möglichst in Gruppen überschreiten.
  4. Fußgängerstreifen mit Verkehrsinsel:
    • Bei Fußgängerstreifen ohne Verkehrsregelung, die durch eine Verkehrsinsel unterteilt sind, gilt jeder Teil des Übergangs als selbständiger Streifen.
  5. Vorfahrt auf Fußgängerstreifen:
    • Auf Fußgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fußgänger den Vorfahrt, außer gegenüber der Straßenbahn.
    • Fußgänger dürfen jedoch nicht vom Vortrittsrecht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.

Fussgängerstreifen

Regeln für Fußgänger

  1. Achtung beim Überqueren:
    • Fußgänger müssen besonders vor und hinter haltenden Fahrzeugen behutsam auf die Fahrbahn treten.
    • Sie haben die Straße ungestört zu überschreiten und sollten Fußgängerstreifen oder Über-/Unterführungen nutzen, wenn diese weniger als 50 m entfernt sind.
  2. Verhalten auf der Fahrbahn:
    • Auf der Fahrbahn gehen Fußgänger rechts, wenn sie dort die Möglichkeit zum Ausweichen haben oder ein Fahrzeug mitführen (außer einem Kinderwagen).
    • Häufiges Wechseln der Straßenseite sollte vermieden werden.
  3. Verbotsschilder:
    • Das Signal „Verbot für Fußgänger“ untersagt den Fußgängern den Zutritt.
    • Das Signal „Fußweg“ verpflichtet Fußgänger, den für sie gekennzeichneten Weg zu nutzen.
  4. Benutzung von Längsstreifen:
    • Längsstreifen für Fußgänger dürfen von Fahrzeugen nur genutzt werden, wenn der Fußgängerverkehr nicht behindert wird.

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Regeln für das Verhalten von Fahrzeugführern und Fußgängern

  1. Vorsicht auf dem Trottoir:
    • Wenn ein Fahrzeug das Trottoir benutzen muss, ist der Fahrer besonders vorsichtig gegenüber Fußgängern und hat ihnen den Vortritt zu lassen.
  2. Verbotene Wege:
    • Wege, die nicht für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern geeignet sind (wie Fuß- und Wanderwege), dürfen nicht mit diesen Fahrzeugen befahren werden.
  3. Parken von Fahrrädern:
    • Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, solange für Fußgänger ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleibt.
    • Das Parken anderer Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, es sei denn, es gibt ausdrückliche Signale oder Markierungen.
  4. Halten auf dem Trottoir:
    • Ohne entsprechende Signalisation dürfen Fahrzeuge auf dem Trottoir nur zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen halten. Auch hier muss ein mindestens 1,50 m breiter Raum für Fußgänger frei bleiben.
    • Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen sind ohne Verzögerung zu beenden.
  5. Überqueren der Fahrbahn:
    • An Verzweigungen mit Verkehrsregelung dürfen Fußgänger die Fahrbahn nur überqueren, wenn der Verkehr in ihrer Richtung freigegeben ist.
    • Abweichende Zeichen der Polizei und spezielle Lichter für Fußgänger bleiben vorbehalten.

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