Fahrzeugbeleuchtung
Tagfahrlichtpflicht in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz verpflichtend. Diese Regelung gilt für alle Motorfahrzeuge, einschließlich Zweirädern.
Diese Maßnahme erhöht die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr.
Beleuchtungsregeln für Fahrzeuge in der Schweiz
- Tageslichtpflicht:
- Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag für alle Motorfahrzeuge, einschließlich Zweirädern, Pflicht.
- Nebel- und Kurvenlichter:
- Dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts auf kurvenreichen Strecken verwendet werden.
- Nebelschlusslichter:
- Dürfen nur genutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
- Warnblinklichter:
- Dürfen nur zur Warnung vor Gefahren am stehenden Fahrzeug oder am gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigen verwendet werden.
- Fernlichter:
- Müssen die Fahrbahn auf mindestens 100 m ausreichend beleuchten.
- Das Leuchten muss durch ein sichtbares Kontrolllicht angezeigt werden.
- Abblendlichter:
- Müssen die Fahrbahn auf mindestens 50 m (asymmetrisch 75 m) ausreichend beleuchten.
- Beleuchtung an Anhängern:
- Anhängern müssen hinten zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, eine Kontrollschildbeleuchtung (sofern erforderlich) und zwei dreieckige Rückstrahler haben.
- Fahren in der Dunkelheit:
- Es ist wichtig, dass der Fahrer bei Dunkelheit in der Lage ist, innerhalb der Sichtweite zu stoppen, besonders beim Umschalten von Fern- auf Abblendlicht.
- Blendung durch Gegenverkehr:
- Bei Blendung durch den Gegenverkehr sollte der Blick zum rechten Fahrbahnrand gerichtet werden, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.
- Beleuchtung bei Motorrädern und Fahrrädern:
- Das Abblendlicht sollte auch tagsüber eingeschaltet werden.
- Haltepflicht bei längeren Stops:
- Bei längerem Halten, besonders vor Bahnübergängen, auf Standlicht umschalten.
- Beleuchtung bei Parkplätzen:
- Fahrzeuge auf Parkplätzen oder in gut beleuchteten Bereichen müssen nicht beleuchtet sein.
- Beleuchtung von Anhängern:
- Anhänger und geschleppte Fahrzeuge müssen gleichzeitig mit dem Zugfahrzeug beleuchtet werden.
- Nutzung von Fern- und Abblendlichtern:
- Bei Dunkelheit sind Fern- oder Abblendlichter zu verwenden. In Ortschaften sollte auf Fernlichter, wo möglich, verzichtet werden.
- Anpassung der Beleuchtung:
- Die Fernlichter müssen mindestens 200 m vor dem Kreuzen mit anderen Verkehrsteilnehmern auf Abblendlicht umgeschaltet werden.
- Bei der Bitte eines entgegenkommenden Fahrzeugs sofort auf Abblendlicht umschalten.
- Besondere Vorsicht:
- Nachts und bei Regen ist die Sicht besonders schlecht. Achten Sie auf dunkel gekleidete Fußgänger und unbeleuchtete Fahrräder.