Fahrstreifen und ihre Abgrenzung
- Abgrenzung: Fahrstreifen sind durch Sicherheitslinien, Leitlinien oder Doppellinien (gemäß Art. 73) voneinander getrennt.
- Besondere Regelungen: Für die Abgrenzung von Busstreifen und Radstreifen gelten spezielle Vorschriften gemäß den Absätzen 4 und 5.
Wegen für zwei Benutzerkategorien
- Auf Wegen, die für zwei Benutzerkategorien (gemäß Art. 33 Abs. 4) vorgesehen sind, können zur Verdeutlichung die Symbole des entsprechenden Signals in gelber Farbe aufgemalt werden.

Radwege und Verkehrszeichen
- Radwegüberquerung: Wo ein Radweg über eine Nebenstraße führt und den Radfahrern ausnahmsweise der Vortritt zusteht (entgegen Artikel 15 Abs. 3 VRV), wird dies durch gelbe, unterbrochene Linien angezeigt. Fahrzeuge auf der Nebenstraße müssen anhalten, was durch die Signale „Stop“ (3.01) oder „Kein Vortritt“ (3.02) signalisiert wird.
- Richtungspfeile: Weiße Richtungspfeile kennzeichnen die vom Fahrer einzuschlagende Fahrtrichtung.
- Symbole auf Radwegen: Auf Radwegen und Radstreifen können das Symbol eines Fahrrades sowie Fahrtrichtungs- oder Einspurpfeile in gelber Farbe aufgemalt werden.
- Trennung von Wegen: Zur Trennung von Rad-, Fuß- und Reitwegen, die auf gleicher Ebene verlaufen (Art. 33), wird eine gelbe, unterbrochene oder ununterbrochene Linie verwendet. Ununterbrochene Linien dürfen von Rad- und Motorfahrradfahrern sowie Reitern nicht überfahren oder überquert werden.
- Radstreifenmarkierung: Radstreifen werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene, gelbe Linie abgegrenzt (6.09).
- Bus-Streifen: Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und die gelbe Aufschrift „BUS“ gekennzeichnet sind (6.08), dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Straßenbahnen genutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benutzen, aber bei Bedarf (z. B. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe, unterbrochene Linien abgegrenzt sind.
- Abweispfeile: Abweispfeile (weiß, schräg angeordnet; 6.07) kündigen an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist.
- Einspur-Pfeile: Fahrstreifen für Linksabbieger, Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer werden durch weiße Einspur-Pfeile (6.06) gekennzeichnet, die in die entsprechende Richtung weisen.
- Ausgeweitete Radstreifen: Ausgeweitete Radstreifen (6.26) sind Radstreifen mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, die in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden können. Radfahrer dürfen sich bei rotem Licht nebeneinander aufstellen und bei grünem Licht die Verzweigung befahren. Die anderen Fahrzeuglenker müssen bei Rot vor der ersten Haltelinie anhalten.
Inhaltsverzeichnis