Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.15.3
Signal 2.15.3
Vorschriftssignale

Verbot für fahrzeugähnliche Geräte

Signal 2.15.3 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Verbietet fahrzeugähnliche Geräte wie Inline-Skates, Rollbretter, Trottinetts etc.

⚡ Merke: Gilt für alle fahrzeugähnlichen Geräte ohne Motor!
fahrzeugähnliche Geräte Inline-Skates Vorschriftssignal

Was bedeutet das Verbot für fahrzeugähnliche Geräte Signal?

Das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte (Nr. 2.15.3) beschreibt: Verbietet fahrzeugähnliche Geräte wie Inline-Skates, Rollbretter, Trottinetts etc.

Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Merksatz

Gilt für alle fahrzeugähnlichen Geräte ohne Motor!

Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Verbot für fahrzeugähnliche Geräte kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für fahrzeugähnliche Geräte bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte?

Das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte (Nr. 2.15.3) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Verbot für fahrzeugähnliche Geräte (Nr. 2.15.3) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.15.3
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Verbietet fahrzeugähnliche Geräte wie Inline-Skates, Rollbretter, Trottinetts etc.
  • Merksatz: Gilt für alle fahrzeugähnlichen Geräte ohne Motor!

Jetzt üben

Mit offiziellen Prüfungsfragen üben

Über 800 offizielle Fragen der Schweizer Führerprüfung.

Zur Lern-App