Was bedeutet das Verbot für fahrzeugähnliche Geräte Signal?
Das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte (Nr. 2.15.3) beschreibt: Verbietet fahrzeugähnliche Geräte wie Inline-Skates, Rollbretter, Trottinetts etc.
Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Merksatz
Gilt für alle fahrzeugähnlichen Geräte ohne Motor!
Verbot für fahrzeugähnliche Geräte – Kategorie Vorschriftssignale
Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.
Warum Verbot für fahrzeugähnliche Geräte kennen?
Das Kennen von Verkehrszeichen wie Verbot für fahrzeugähnliche Geräte bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.
Wo gilt das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte?
Das Signal Verbot für fahrzeugähnliche Geräte (Nr. 2.15.3) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.