Ende des Teilfahrverbotes – Vorschriftssignale Schweiz Signal 2.56.1
Signal 2.56.1
Vorschriftssignale

Ende des Teilfahrverbotes

Signal 2.56.1 · SSV/SVG Schweiz · Vorschriftssignale

Hebt ein spezifisches Teilfahrverbot für eine bestimmte Fahrzeugart auf (z.B. Ende Lastwagen-Verbot).

⚡ Merke: Nur die angezeigte Fahrzeugart darf wieder fahren!
Ende Teilfahrverbot Vorschriftssignal

Was bedeutet das Ende des Teilfahrverbotes Signal?

Das Signal Ende des Teilfahrverbotes (Nr. 2.56.1) beschreibt: Hebt ein spezifisches Teilfahrverbot für eine bestimmte Fahrzeugart auf (z.B. Ende Lastwagen-Verbot).

Ende des Teilfahrverbotes – Merksatz

Nur die angezeigte Fahrzeugart darf wieder fahren!

Ende des Teilfahrverbotes – Kategorie Vorschriftssignale

Vorschriftssignale schreiben ein bestimmtes Verhalten vor oder verbieten es. Sie sind meist rund.

Warum Ende des Teilfahrverbotes kennen?

Das Kennen von Verkehrszeichen wie Ende des Teilfahrverbotes bildet die Basis für das Verständnis von Verkehrssituationen. An der Führerprüfung müssen solche Situationen richtig eingeschätzt werden – wer die Signale kennt, versteht den Strassenverkehr.

Wo gilt das Signal Ende des Teilfahrverbotes?

Das Signal Ende des Teilfahrverbotes (Nr. 2.56.1) gilt auf öffentlichen Strassen in der Schweiz gemäss SSV (Signalisationsverordnung). Es gehört zur Kategorie Vorschriftssignale.

Ende des Teilfahrverbotes – Grundlage für das Verkehrsverständnis

Verkehrszeichen wie Ende des Teilfahrverbotes (Nr. 2.56.1) sind die Grundlage für das Verständnis von Verkehrssituationen – und damit für die Theoriefragen an der Schweizer Führerprüfung.

Wichtige Fakten:

  • Signalnummer: 2.56.1
  • Kategorie: Vorschriftssignale
  • Bedeutung: Hebt ein spezifisches Teilfahrverbot für eine bestimmte Fahrzeugart auf (z.B. Ende Lastwagen-Verbot).
  • Merksatz: Nur die angezeigte Fahrzeugart darf wieder fahren!

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