Zustand des Führers

Wer angetrunken, übermüdet oder sonst nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.

Auto Theorie AppUm Übermüdung zu vermeiden ist es sehr wichtig auf längeren Fahrten spätestens alle 2-3 Stunden die Fahrt zu unterbrechen und Pausen einzulegen.

Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung (Angetrunkenheit) gilt in jedem Fall als erwiesen, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkohol-Konzentration von 0,5 oder mehr Gewichtspromillen aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkohol-Konzentration führt.

Es kann aber bereits schon eine wesentlich geringere Alkoholmenge zur Bestrafung führen. Bis 1.0 Promille Alkohol abgebaut ist dauert es etwa acht Stunden. Die Fahrtüchtigkeit kann schon ab 0.2 Promille beeinträchtigt sein.

Die Einnahme von Medikamenten oder Drogen kann zusammen mit Alkohol verstärkt die Wirkung und führt zur Fahruntüchtigkeit.

Niemand darf ein Fahrzeug einem Führer überlassen, der nicht fahrfähig ist.

 

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