Zeichen und Weisungen der Polizei
Für das Verhalten auf der Strasse verbindlich sind die Zeichen und Weisungen der Polizei, der militärischen Verkehrsorgane, der uniformierten Angehörigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes, der gekennzeichneten Angehörigen der Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste, des Personals bei Strassenbaustellen, der Zollorgane, des Betriebspersonals bei Schienenübergängen, der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr auf Bergpoststrassen
Die Zeichen und Weisungen anderer Personen sind zu befolgen, wenn sie zur Abwendung einer Gefahr oder zur Regelung einer schwierigen Verkehrslage gegeben werden
Wenn der Verkehr durch die Polizei geregelt wird, haben die Strassenbenützer deren Zeichen abzuwarten, ausser wenn sie sich in einer fahrenden Kolonne befinden und solange kein Haltezeichen gegeben wird
Hochhalten eines Armes bedeutet: Halt vor der Verzweigung für alle Richtungen
Ausstrecken eines Armes bedeutet: Halt für den Verkehr von hinten
Seitliches Ausstrecken beider Arme bedeutet: Halt für den Verkehr von hinten und vorn
Heranwinken bedeutet: Freie Fahrt in der entsprechenden Richtung
Auf- und Abbewegen des Armes bedeutet: Verlangsamen der Fahrt
Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei sind zu befolgen. Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln, die Weisungen der Polizei den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor