Tragen von Sicherheitsgurten
In Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbussen und leichten Sattelschleppern müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.
Kinder unter sieben Jahren müssen auf Sitzen neben dem Führer mit einer ECE-geprüften oder einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation anerkannten anderen Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein. Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein; werden auf den Sitzen hinter dem Führer mehr
Kinder in diesem Alter mitgeführt, als dort Plätze bewilligt sind, sind mindestens so viele zu sichern, als Sicherheitsgurten vorhanden sind.