Radfahrer, Radwege und Radstreifen

Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern

«Ausgeweitete Radstreifen» sind «Radstreifen» mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, welche in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden können. Im ausgeweiteten, mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichneten Bereich ist es den Radfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich nebeneinander aufzustellen und anschliessend bei grünem Licht die Verzweigung zu befahren

Auto Theorie AppDas «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» untersagt das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern, das «Verbot für Motorfahrräder» das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor

Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung, die Radfahrer überdies die Pedale nicht loslassen

Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern

Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern

Motorradfahrer und Radfahrer müssen auf dem für sie bestimmten Sitz Platz nehmen. Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können

Motorradfahrer und Radfahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein

Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Sie dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich namentlich nicht vor haltende Wagen stellen

Die Führer von Motorfahrrädern haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten sowie zur Vermeidung von Lärm die Bestimmungen für Motorfahrzeugführer

Die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern dürfen nicht neben andern Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinander fahren zu zweit jedoch gestattet:
– in geschlossenem Verband von mehr als zehn Fahrrädern oder Motorfahrrädern;
– bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr;
– auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen

Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren

Vortritt hofausfahrt

«Radstreifen» werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene, gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene Linie darf weder überfahren noch überquert werden

Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen Verläuft ein Radweg in einem Abstand von nicht mehr als 2 m entlang einer Fahrbahn für den Motorfahrzeugverkehr, gelten bei Verzweigungen für die Radfahrer die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn. Die Motorfahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn haben beim Abbiegen den Radfahrern den Vortritt zu gewähren

Die Radfahrer haben den Vortritt zu gewähren, wenn sie aus einem Radweg oder Radstreifen auf die anliegende Fahrbahn fahren und wenn sie beim Überholen den Radstreifen verlassen

Fahrräder mit Anhänger sind auf dem Radweg nur zugelassen, wenn sie den übrigen Fahrradverkehr nicht behindern. Fussgänger und Invalide mit Fahrstühlen dürfen Radwege benützen, wo Trottoir und Fussweg fehlen

Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten

Radfahrer müssen die Radwege und -streifen benützen

Radfahrer dürfen sich nicht durch Fahrzeuge oder Tiere ziehen lassen

Das Signal «Radweg» verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen. Wo der Radweg endet, kann das Signal «Ende des Radweges» aufgestellt werden

Die Führer von Motorrädern dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Radfahrer und Motorfahrradfahrer dürfen nicht neben Motorrädern fahren

 

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