Parkieren

Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient

Parkieren: Signale und Markierungen

Die Signale «Parkieren mit Parkscheibe» und «Ende des Parkierens mit Parkscheibe» kennzeichnen Anfang und Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden müssen.

Auto Theorie AppOhne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone) dürfen Fahrzeuge an Werktagen bei einer Ankunftszeit zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr. Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben Felder in der «Blauen Zone», in der beim Parkieren eine Parkscheibe anzubringen ist, werden durch blaue Linien markiert

Parkfelder werden durch weisse, in besonderen Fällen durch blaue oder gelbe, ununterbrochene Linien markiert.

Felder, die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, werden durch gelbe Linien markiert.

Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.

Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind

Am Fahrbahnrand angebrachte «Parkverbotslinien» und «Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle

Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen

Das Signal «Parkhaus» kennzeichnet gedeckte Parkierungsflächen

Anstelle von Motorwagen können auf signalisierten Parkfeldern auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wird

Das Signal «Parkieren verboten» untersagt das Parkieren von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite

Das Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» kennzeichnet für Nothalte bestimmte Plätze an Autobahnen und Autostrassen ohne Pannenstreifen. Das freiwillige Halten und Parkieren ist untersagt

Das Reservieren von Parkplätzen durch Personen, Gegenstände oder andere Vorkehrungen ist nicht erlaubt.

Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig

Das Signal «Parkieren gestattet» kennzeichnet Parkierungsflächen. Beschränkungen der Parkzeit und der Parkberechtigung sowie die Parkordnung können auf einer Zusatztafel stehen

Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten

Ein- / aussteigen und ein / -ausladen auf dem Trottoir

Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden

 

Wo ist parkieren verboten?

Das Parkieren ist untersagt, wo das Halten verboten ist

Parkieren auf Haupstrassen

Das Parkieren auf Hauptstrassen ausserorts ist verboten

Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ist verboten, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe

Parkieren auf Radstreifen

Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen ist verboten

Parkieren bei Bahnübergängen

Das Parkieren ist verboten näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts

Parkieren auf Brücken

Das Parkieren auf Brücken ist verboten

Parkieren vor Zufahrten

Das Parkieren ist verboten vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken

Parkieren in schmalen Strassen

In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde

Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden

Parkieren auf dem Trottoir

Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden

Parkieren / abstellen ohne Kontrollschilder

Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen

Nachts parkieren auf öffentlichem Grund

Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, bedarf einer Bewilligung, sofern die zuständige Behörde auf dieses Erfordernis nicht verzichtet

Parkverbotsfelder

«Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden

 

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