Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:

100 km/h für schwere Motorwagen, Anhängerzüge (auch Personenwagen mit Anhänger)

60 km/h für gewerbliche Traktoren

40 km/h beim Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen, welche die Lenkung des geschleppten Fahrzeuges gewährleisten.

30 km/h beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind und beim Mitführen von immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt, sowie für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.

Auto Theorie AppBei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren hat er so zu fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.

Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt oder frisch geteert ist, besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.

Auf Brücken und an schattigen Stellen besteht bereits ab etwa +3°C Glatteisgefahr.

Bei Regenbeginn kann die Fahrbahn besonders glitschig sein, da sich der Staub auf der Fahrbahn und der Regen zu einem glitschigen Belag vermischen.

Auf nasser Fahrbahn besteht bei Nässe die Gefahr des Aquaplaning. Die Räder «schwimmen» auf dem Wasser. Es besteht hohe Schleudergefahr

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen sowie vor Bahnübergängen.

Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten gehen den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten vor, ebenso niedrigere Höchstgeschwindigkeiten für einzelne Fahrzeugarten.

Beim Rückwärtsfahren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h (Schrittempo) einzuhalten. Auf signalisierten Wohnstrassen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt ab dem Signal und endet beim Signal Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt ab dem Signal und endet beim Signal. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beginnt beim Signal.
Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft; sie beginnt beim Signal und endet beim Signal. Für Fahrzeugführer, die aus unbedeutenden Nebenstrassen (wie Strassen, die nicht Ortschaften oder Ortsteile direkt verbinden, landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen, Waldwege u. dgl.) in eine Ortschaft einfahren, gilt sie auch ohne Signalisation, sobald die dichte Überbauung beginnt.

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:
– 50 km/h in Ortschaften;
– 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, ausgenommen auf Autobahnen;
– 100 km/h auf Autostrassen;
– 120 km/h auf Autobahnen

Die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.

Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert. Sonst könnte ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer provoziert werden (riskantes Überholen).

 

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