Fahrzeugbeleuchtung
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen.
Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden
Die Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt
Warnblinklichter dürfen nur zur Warnung vor Gefahren am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie am gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler verwendet werden
Am fahrenden Fahrzeug dürfen Warnblinklichter nur zur Warnung vor Gefahren, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden Unfallstelle, einem Fahrzeugstau oder auf Autobahnen und Autostrassen beim Abschleppen verwendet werden
Fernlichter müssen die Fahrbahn auf eine Entfernung von wenigstens 100 m ausreichendbeleuchten. Ihr Leuchten muss dem Fahrzeugführer oder der -führerin durch ein leicht sichtbares Kontrollicht angezeigt werden
Abblendlichter müssen die Fahrbahn auf eine Entfernung von wenigstens 50 m (asymmetrisch 75 m)ausreichend beleuchten
An Anhängern müssen hinten zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, eine Kontrollschildbeleuchtung, sofern ein Kontrollschild erforderlich ist, und zwei dreieckige Rückstrahler angebracht sein
Beim Fahren in der Dunkelheit ist darauf zu achten, dass auch auf Sichtweite angehalten werden kann besonders auch nach dem Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht.
Bei Blendung durch den Gegenverkehr Blick gegen den rechten Rand, nicht in die Lichter des Entgegenkommenden. Unbedingt Geschwindigkeit mässigen.
Das Abblendlicht soll bei Motorrädern, Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern auch tagsüber eingeschaltet werden
Bei längerem verkehrsbedingten Haltern namentlich vor Bahnübergängen, ist auf Standlicht umzuschalten
Beim Hintereinander fahren und beim Rückwärtsfahren sind die Fernlichter auf Abblendlichter umzuschalten
Fahrzeuge, die auf Parkplätzen oder im Bereich genügender Strassenbeleuchtung stehen, müssen nicht beleuchtet sein
Die Beleuchtung ist so zu handhaben, dass niemand unnötig geblendet wird
Das Fahrzeug ist zu beleuchten, sobald die übrigen Strassenbenützer es sonst nicht rechtzeitig erkennen könnten
Anhänger und geschleppte Fahrzeuge sind gleichzeitig mit dem Zugfahrzeug zu beleuchten Abgestellte Motorfahrzeuge müssen mit den Stand- und Schlusslichtern beleuchtet sein. Motorfahrzeuge ohne Standlicht, ausser einspurige Fahrzeuge, dürfen auf der Fahrbahn nur
abgestellt werden, wo sie genügend beleuchtet ist
Beim Fahren sind die Fern- oder Abblendlichter zu verwenden.
In Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet
Beim Fahren bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sind die Nebel- oder Abblendlichter zu verwenden, auch tagsüber
Die Fernlichter sind rechtzeitig auf Abblendlichter umzuschalten, jedoch wenigstens 200 m vor dem Kreuzen mit einem andern Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn
Die Fernlichter sind sofort auf Abblendlichter umzuschalten, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugführer durch Ein- und Ausschalten der eigenen Fernlichter darum ersucht
Nachts und bei Regen ist die Sicht besonders schlecht. Angepasst fahren. Vorsicht vor dunkel bekleideten Fussgängern und unbeleuchteten Fahrrädern.