Autobahnen und Autostrassen

Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/Std. erreichen können und dürfen

Beim Abschleppen ist die rechte Spur zu benützen. Der Pannenstreifen darf nur für Nothalte benutzt werden.

Auto Theorie AppDas Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» kennzeichnet für Nothalte bestimmte Plätze an Autobahnen und Autostrassen ohne Pannenstreifen; das freiwillige Halten und Parkieren ist untersagt

Zur Anzeige der nächstgelegenen Notrufsäule wird an oder über den Leiteinrichtungen die Tafel «Hinweis auf Notrufsäulen» in Abständen von 50 m angebracht

Die Signale «Autobahn» und «Autostrasse» kennzeichnen dem Motorfahrzeugverkehr vorbehaltene Strassen, auf denen die besonderen Regeln für den Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen gelten. Die Signale heben alle zuvor signalisierten Beschränkungen auf. Die Signale «Ende der Autobahn» und «Ende der Autostrasse» zeigen an, dass wiederum die allgemeinen Verkehrsregeln gelten

Die Signale «Einfahrt von rechts» und «Einfahrt von links» kündigen dem Führer auf Autobahnen und Autostrassen an, dass er mit einfahrenden Fahrzeugen zu rechnen hat, gegenüber denen er vortrittsberechtigt ist

Wegweiser mit weisser Schrift auf grünem Grund zeigen den Weg zu Autobahnen oder Autostrassen an («Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen»)

Die Signale «Rechtsabbiegen» und «Linksabbiegen» verpflichten den Führer auf Autobahnen in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn zu wechseln

Bei Anschlüssen sowie bei Zu- und Wegfahrten von Nebenanlagen werden Beschleunigungs bzw. Verzögerungsstreifen markiert, welche von den durchgehenden Fahrstreifen namentlich durch eine Doppellinie abgegrenzt werden. Beschleunigungsstreifen sind Fahrstreifen, die das Einordnen in den durchgehenden Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen erleichtern;

Verzögerungsstreifen sind Fahrstreifen, die dem Einspuren beim Verlassen von Autobahnen und Autostrassen dienen

Das Signal «Gegenverkehr» warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen. Es steht auf Autobahnen, wenn ein Fahrstreifen für den Gegenverkehr reserviert ist (z.B. wegen Bauarbeiten oder Unfällen auf der Gegenfahrbahn) und beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal «Autostrasse», wenn die Autostrasse auf eine Autobahn folgt

Beim Abschleppen ist die rechte Spur zu benützen. Der Pannenstreifen darf nur für Nothalte benutzt werden.

Die Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge beträgt auch auf der Autobahn 100 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen Traktoren, Raupenfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Spikesreifen dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen

Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden

Auf Autobahnen und Autostrassen ist das Abbiegen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet. Wenden und Rückwärtsfahren sind untersagt

Mittelstreifen von Autobahnen dürfen auch auf den vorhandenen Durchfahrten nicht überquert werden

Der Fahrzeugführer darf Pannenstreifen und signalisierte Abstellplätze für Pannenfahrzeuge nur für Nothalte benützen; sonst darf er nur auf signalisierten Parkplätzen halten. Die Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten

Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken

Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren: beim Fahren in parallelen Kolonnen; auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind; auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung; auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten

Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt

Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der äusserste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h erreichen dürfen

Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten: Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen.

Beim Verlassen der Autobahn über die Signalisierte Ausfahrt («Ausfahrtstafel») wird frühzeitig (ca. 500 m) vor der Ausfahrt der Richtungsblinker betätigt. Wenn es die Umstände zulassen, wir erst auf dem Verzögerungsstreifen gebremst.

 

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